Grundsätzlich muß jeder Schüler bei Beginn des Unterrichtes ein Instrument besitzen. Streich,- Holz und Blechblasinstruments können jedoch im Rahmen der Bestände der Musikschule an die Schüler vermietet werden.
Die Mietzeit beträgt in der Regel je ein Schuljahr und kann auf begründeten Antrag hin verlängert werden.
Die Mietgebühr beträgt 7,-Euro monatlich.
Die Musikschule hat halbjährliche Abmeldefristen. Jeweils zum Sommerferienbeginn und zum Jahresende. Die Abmeldung muss 2 Monate vor Abmeldetermin im Schulbüro der Musikschule abgegeben werden.
Die Gebührenordnung zum Ausdruck finden Sie hier bzw. zur Ansicht am Bildschirm unter -Gebührenordnung.